Informations­sicher­heits­management

Neue Anforderungen, Nachweispflicht, Datenlöschungspflicht.....

Datenschutz bekommt eine neue Dimension und Tragweite in Europa. Forderungen der EU-DSGVO

Datenschutz bekommt eine neue Dimension und Tragweite in Europa.

Der Paradigmenwechsel

Eine der wichtigsten Forderungen der EU-DSGVO ist der nachweisliche Ansatz einer internen Datenschutzstrategie. Die bisher lediglich empfohlene Bestandsaufnahme der umgesetzten Maßnahmen reicht bei weitem nicht mehr aus.

Privacy by Design wird zum neuen Leitbild.

Neue Anforderungen

Die Verordnung schafft für Unternehmen die Herausforderung, innerhalb kürzester Zeit Prozesse und Strukturen des Datenschutz auf das neue Recht anzupassen.

Höhere Haftungsrisiken

Durch die deutliche Erweiterung der Rechte der Betroffenen sind viele Prozesse neu zu implementieren oder bestehende Prozesse anzupassen. Der neue Fokus vieler Themen ist unter anderem die Nachweispflicht des Verantwortlichen. Sie erstreckt sich auf jeden Prozess, für den personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert, ... (usw.) werden. Die neu geregelte Dokumentationspflicht fordert eine lückenlose und präzise Dokumentation.

Erhöhte Bußgelder

Die in der ab 25. Mai 2018 gültigen Verordnung benannten Bußgelder sollen "wirksam [...] und abschreckend" eingesetzt werden (Art. 83, Abs. 1). Vorrangiges Ziel ist es, das Nichtbefolgen für Firmen wirtschaftlich uninteressant zu machen. Bei den Bußgeldern wird ein Wert von bis zu 20.000.000 € oder 4% des weltweit erzielten Jahresumsatz des Unternehmens angegeben (Art. 83, Abs. 5 & 6)